AGB

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Allgemeine Veranstaltungs- und Geschäftsbedingungen
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1 Vertragspartner

1.1 Nachstehende Allgemeine Veranstaltungs- und Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Michael Hubertz, Ringstraße 28, D-54662 Herfort (nachfolgend DJ-MCFLY genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend Veranstalter genannt).

1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Dienstleistung als Discjockey und die Vermietung von Veranstaltungstechnik. Für die Details der jeweiligen Dienstleistung wird auf die Leistungsbeschreibung im Angebot / Auftrag verwiesen.


2 Angebot

Angebote von DJ-MCFLY, mündlich und schriftlich (Telefon / E-Mail) sind stets unverbindlich und freibleibend. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen, sowie Schreib-, Druck-, Rechenfehler und Irrtümern bleiben vorbehalten. Die erstellten Angebote verlieren nach 4 Wochen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.


3 Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen Veranstalter und DJ-MCFLY kommt zustande, sobald der Veranstalter eine Buchung zusagt und der Veranstalter vom DJ-MCFLY eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail) erhalten hat. Mit dem Vertragsabschluss akzeptieren beide Parteien diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragschließenden Vertragspartner.


4 Zahlungsbedingungen

Eine Zahlung erfolgt ausschließlich direkt an DJ-MCFLY. Keine Erhebung der Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer im Sinne des §19 der UStG.

Um einen Termin verbindlich zu reservieren, fällt eine Reservierungsgebühr von 20% Anzahlung an.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

4.1 Barzahlung; Der Gesamtbetrag ist am Ende der Veranstaltung in Bar zu begleichen.

4.2 Überweisung vor der Veranstaltung; Der zu erwartende Gesamtbetrag (Basis-Paket + ggf. zusätzlichen Stunden + ggf. gebuchte zusätzlichen Optionen) ist bis eine Woche vor der Veranstaltung zu begleichen. Eventuell anfallende zusätzliche Verlängerungsstunden sind zum Ende der Veranstaltung in Bar zu begleichen.

4.4 Überweisung nach der Veranstaltung; Eine Überweisung nach Rechnungsstellung ist nur bei Firmen-Kunden möglich. Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu begleichen.


5 Stornierungen

Ein Rücktritt (Stornierungen) des Veranstalters vom Vertrag ist schriftlich oder per E-Mail möglich.

Eine Reservierungsgebühr nicht erstattet. Stornokosten wie folgt berechnet:

Storniert der Veranstalter seine Buchung: fällt anstelle der Gesamtvergütung eine Stornopauschale in Höhe von:
außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage) 20% Reservierungsgebühr, keine zusätzlichen Stornokosten
innerhalb 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% vom Gesamtbetrag
innerhalb 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 80% vom Gesamtbetrag
innerhalb 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 100% vom Gesamtbetrag

Die Meldung vom Rücktritt hat so frühzeitig wie möglich zu erfolgen. Für den Zugangszeitpunkt des Rücktritts gilt der Zeitpunkt des Zugangs bei DJ-MCFLY.


6 Widerrufsrecht

Der Veranstalter kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in ist schriftlich oder per E-Mail widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn DJ-MCFLY mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Veranstalters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.


7 Leistungsstörung

Bei einer Leistungsstörung seitens DJ-MCFLY, durch wichtige Gründe (z.B. Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie), ist den Veranstalter unverzüglich in über den Ausfall und die zugrunde liegenden Umstände zu informieren. DJ-MCFLY ist verpflichtet, schnellstmöglich einen gleichwertigen Ersatz für die Veranstaltung zu organisieren, ohne dass zusätzliche Kosten für den Veranstalter entstehen. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflicht. In diesem Fall sind weitergehende Ansprüche des Veranstalters, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen.


8 Abbruch der Veranstaltung

Fällt die Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. behördlicher Anordnung bei Pandemie, Erdbeben, Streiks, Geiselnahmen, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen) aus, so werden beide Parteien von ihren Verpflichtungen entbunden. Gezahlte Reservierungsgebühr werden nicht erstattet. Für bereits bezahlte entstandene Reise- und Hotelkosten bzw. Stornogebühren kommt der Veranstalter auf.

Wird die Veranstaltung aufgrund schlechter Witterung, polizeilicher Anordnung oder Energieproblemen abgebrochen oder der Abbruch der Veranstaltung auf Gründe zurückzuführen sind, die auf Seiten des Veranstalters, (z.B. des Veranstaltungsorts, der Gäste oder des Veranstalters selbst) liegen, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Schadenersatzansprüche des Veranstalters bei einem Abbruch der Veranstaltung durch DJ-MCFLY sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens DJ-MCFLY entstanden sind.


9 Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA)

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter selbst. Der Veranstalter stellt DJ-MCFLY von etwaigen Ansprüchen, die von Behörden und/oder Dritten wegen fehlender Genehmigungen oder nicht erfüllter Auflagen geltend gemacht werden, frei.

Wenn es sich um eine ‚öffentlich‘ Veranstaltung handelt, ist der Veranstalter ist verantwortlich für Anmeldung und Zahlung der GEMA Gebühren. Veranstaltungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind in der Regel ‚nicht öffentlich‘ und unterliegen daher keiner Vergütungspflicht der GEMA. Wie ‚öffentlich‘ oder ‚nicht öffentlich‘ definiert sind, kann der Veranstalter den Internetseiten der GEMA entnehmen.


10 Anreise

10.1 Befindet sich der Veranstaltungsort über 150 km vom Wohnort von DJ-MCFLY entfernt, stellt der Veranstalter dem DJ ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, kostenlos zur Verfügung. DJ-MCFLY verzichtet auf eine Unterkunft, sofern nicht in der Auftragsbestätigung explizit darauf die Übernachtung hingewiesen wurde.

10.2 Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen das die Anfahrt, vor und nach der Veranstaltung, unmittelbar an den Veranstaltungsort zum Be- und Entladen gegeben ist.

10.3 Weiterhin ist dafür zu sorgen, das DJ-MCFLY für die Dauer der Veranstaltung ein kostenfreier Parkplatz in direkter Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung steht.


11 Besonderheiten am Veranstaltungsort

11.1 Der Veranstalter gewährleistet die Durchführung des Auftritts am Veranstaltungsort und trägt Sorge dafür, dass zum vereinbarten Zeitpunkt DJ-MCFLY freien Zutritt zu den Räumlichkeiten erhält.

11.2 Der Veranstalter hat eine stabile Spannungsversorgung zur Verfügung zu stellen. Benötigt wird eine normale 220 V Steckdose, maximal 5 m vom DJ-Platz entfernt.

11.3 Bei einer Open-Air Veranstaltung, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Der Arbeitsplatz muss einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Der Veranstalter hat für ausreichende Regensicherheit für das von DJ-MCFLY bereitgestellte Equipment und der Stromanschlüsse zu sorgen. DJ-MCFLY ist berechtigt, bei nicht gewährleisteter Sicherheit für Personen oder Equipment die Anlage abzuschalten, bis ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, ohne das DJ-MCFLY mit seiner Leistung in Verzug gerät.

11.4 Wird eine Bühne gestellt, so hat diese stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen bleibt.

11.5 DJ-MCFLY erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke kostenlos zur Verfügung gestellt.


12 Licht- und Tonanlage

12.1 DJ-MCFLY garantiert für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Anlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den dargestellten Fotos auf unserer Webseite abweichen.

12.2 Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis die DJ-Technik ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

13 Spielzeit

Die Spielzeit beginnt und endet mit den im Auftrag festgelegten Uhrzeiten. Eine spontane Verlängerung ist während des Auftritts in Absprache zwischen DJ-MCFLY und dem Veranstalter zu den im Angebot festgehaltenen Konditionen möglich. Maßgeblich für eine Leistungserfüllung ist hierbei das Spielen von Musik. Ist ein Ende der Veranstaltung abzusehen, so kann DJ-MCFLY bereits damit beginnen, zusätzliches Equipment, wie Beleuchtung und Kabel, einzuräumen. Das Ende der zu abzurechnenden Spielzeit ist mit dem Abschalten der Musik gleichzusetzen.


14 Musikauswahl

14.1 DJ-MCFLY ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen.

14.2 Der Veranstalter hat die Möglichkeit vor der Veranstaltung musikalische Vorlieben und Musikwünsche zukommen zu lassen.

14.3 Während der Veranstaltung haben Veranstalter und Gäste die Möglichkeit Musikwünsche abzugeben. DJ-MCFLY ist allerdings berechtigt Musikwünsche abzulehnen.


15 Werbung

15.1 DJ-MCFLY stellt dem Veranstalter nach Absprache, Logo- und Bildmaterial für Werbezwecke angeführte Veranstaltung zur Verfügung. DJ-MCFLY ist berechtigt für die Veranstaltungen mit Logo- und Bildmaterial des Veranstalters zu werben.

15.2 DJ-MCFLY überträgt dem Veranstalter das Recht, auf der Veranstaltung Video- und Fotoaufnahmen zu machen und das gewonnene Bildmaterial zu PR- und Werbezwecken zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

15.3 DJ-MCFLY hat das Recht, auf der Veranstaltung Video- und Fotoaufnahmen zu machen und das gewonnene Bildmaterial für PR- und Werbezwecke zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (zum Beispiel auf seiner Webseite).

15.4 Der Veranstalter hat auf evtl. Aufnahmen hinzuweisen und eine Einwilligung einzuholen. Jede betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung für Aufnahmen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und auf die Löschung und Nichtweiterverbreitung des Bildmaterial.


16 Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss und Abwicklung eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom DJ-MCFLY Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. DJ-MCFLY gibt keine personenbezogenen Daten des Veranstalters an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Veranstalter vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Veranstalter im Wege der Buchung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Veranstalter die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.

Auf Wunsch des Veranstalters werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Veranstalters ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Veranstalter an DJ-MCFLY wenden.

Eine Datenschutzerklärung gemäß (DSGVO) ist jederzeit auf der Website www.dj-mcfly.com abrufbar.


17 Haftung

17.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ-MCFLY verursacht worden ist.

17.2 Für Schäden an Equipment von DJ-MCFLY, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.

17.3 Der Veranstalter stellt DJ-MCFLY von etwaiger Inanspruchnahme durch Dritte frei.

17.4 Sofern DJ-MCFLY durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

17.5 Bei Veranstaltungen die über mehrere Tage gehen oder der Aufbau bereits am Vortag der Veranstaltung erfolgt und dadurch das Equipment zwangsläufig am Veranstaltungsort aufgebaut bleibt, haftet der Veranstalter in dieser Zeit für die komplette Technik von DJ-MCFLY.


18 Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich Bitburg.


Stand: 20. April 2021


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